Dienstag, 23. Juli 2024

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Verbot der Zeitschrift Compact: So gefährlich sind die Argumente des Innenministeriums

In der Verbotsverfügung gegen Compact ist auf 80 Seiten nachzulesen, warum die Regierung glaubt, die Presse- und Meinungsfreiheit in Deutschland einschränken zu dürfen. Welche Gründe führt das Innenministerium von Nancy Faeser (SPD) gegen das Magazin des Chefredakteurs Jürgen Elsässer ins Feld? 

Die Innenbehörde spricht von einer „kämpferisch-aggressiven Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung“ und verweist auf extremistische Äußerungen von Elsässer, der sich noch zur Jahrtausendwende als linker „Anti-Deutscher“ verstand und damals gegen Staat, Nation und Familie anschrieb. In der Verbotsverfügung zitiert das Innenministerium eine kürzlich gehaltene Rede des 67-Jährigen auf einer Spendengala: „Wir wollen dieses Regime stürzen. Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter dem warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägearbeit auf den Markt bringen. Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes.“

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Dass hier der Verfassungsschutz hellhörig wird, dürfte zumindest kaum verwunderlich sein. Doch wie immer sind derartige Sätze eine Auslegungssache. Meint Elsässer einen Sturz durch demokratische Wahlen? Oder will er die demokratische Grundordnung beseitigen? Beide Positionen sind denkbar.

Rechtsexperte: das ist „juristische Klippschule“

Mathias Brodkorb, Autor des Buches „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Gehilfe der Politik“, schreibt dazu in der Berliner Zeitung: „Elsässer also will das ‚Regime‘ stürzen und dieses wehrt sich nun dagegen. Man könnte den Fall daher für eindeutig halten. Er ist es aber nicht“, so der ehemalige SPD-Kultusminister von Mecklenburg-Vorpommern. Es sei nicht verfassungsfeindlich, verfassungsfeindlich zu denken. „Man könnte sogar sagen: Genau diese Möglichkeit ist der Sinn der ‚freiheitlichen demokratischen Grundordnung‘. Die Verfassung erlaubt es nicht nur ausdrücklich, dass jeder Bürger regierungskritische Gedanken hegt – jeder darf Staat und Demokratie sogar ganz ablehnen. Nur eines darf auch ein verfassungsfeindlicher Bürger nicht tun: sich politisch aktiv gegen den Kern der Verfassung betätigen. Er darf, wie die Juristen es sagen, also keine ‚Bestrebung‘ verfolgen.“

Mathias Brodkorb gilt als scharfer Kritiker des Verfassungsschutzes.
Mathias Brodkorb gilt als scharfer Kritiker des Verfassungsschutzes.

Diese Bestrebung will jedoch das Innenministerium erkennen. „So wird der ‚COMPACT-Magazin GmbH‘ bei der Verfolgung der politischen Ziele eine taktische Kooperationsrolle innerhalb eines mehr oder weniger losen Verbundes verfassungsschutzrelevanter Bestrebungen zugewiesen“, heißt es in der Verbotsverfügung. Doch selbst das Innenministerium muss eingestehen, dass von Compact keinerlei Gewalt ausgeht. Elsässer hat sich niemals strafbar gemacht. Mit dem immer mehr aufgeweichten Extremismusbegriff des Verfassungsschutzes wird das offenbar auch nicht mehr notwendig.

In der Verfügung schreibt die Innenbehörde: „Nicht erforderlich ist, dass der Verein seine Ziele durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen sucht. Der Verbotstatbestand erfordert nicht kämpferisch-aggressive Handlungen, sondern eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung.“ Der Jurist Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht, urteilt vernichtend über das Papier: Die Verbotsverfügung sei auf dem Niveau eines Jurastudenten im ersten Semester geschrieben. Das sei „juristische Klippschule“.

Alles hängt am „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“

Entscheidend für die Bewertung als verfassungsfeindliche, aggressiv-kämpferische Bestrebung sind für das Innenministerium vor allem Meinungsäußerungen und Positionen, die Compact als Reaktion auf die Migrationspolitik der vergangenen zehn Jahre publizierte. Diese Meinungsäußerungen legt das Innenministerium in einer Weise aus, die vor allem in einem Punkt auf tönernen Füßen steht: beim sogenannten „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“. Dessen Verwendung deutet das Innenministerium dogmatisch in eine radikale Richtung, nämlich als Ausdruck des Wunsches, eine völkisch organisierte Zweiklassengesellschaft zu errichten.

Wird „die Ethnie als definierendes Merkmal der Volkszugehörigkeit zugrunde“ gelegt, so das Faeser-Ministerium, werden Menschen „nach ethnischen Kriterien in zwei Klassen eingeteilt und aufgrund ethnischer Merkmale pauschal als nicht zum Volk zugehörig abgewertet. Die Konzepte missachten daher die Menschenwürde von Migranten und richten sich somit gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“

Nun kennt die deutsche Sprache zwei Bedeutungen des Volksbegriffs, die seit Jahrzehnten allgemein akzeptiert werden und konkurrenzlos nebeneinanderstehen: Das Volk als Ethnos sowie als Demos – das heißt als Staatsvolk, das die Summe seiner Bürger bezeichnet, jenseits ihrer Abstammung. Diese Unterscheidung wird durch den Verfassungsschutz seit Jahren als verfassungsfeindlich ausgelegt. Auch in der Verfügung gilt diese Unterscheidung als ein Grund für das Verbot. Doch ein jüngstes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster widerspricht dieser Auslegung: „Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines ‚ethnisch-kulturellen Volksbegriffs‘, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.“

Unbestreitbare Tatsachen werden als ideologische Hirngespinste verworfen

Wenn jedoch Jahr für Jahr Migranten in der Zahl deutscher Großstädte einwandern und hierzulande mehr Kinder bekommen als einheimische Familien, dann werden sich langfristig die demographischen Verhältnisse so verschieben, dass Menschen deutscher Volkszugehörigkeit zu einer Minderheit neben Minderheiten anderer Volkszugehörigkeiten werden. Das ist simple Mathematik. Werden jedoch in diesem Zusammenhang bei Compact Begriffe wie „Passdeutsche“ genutzt, liegt tatsächlich eine bewusste Herabsetzung vor, die auch das Oberverwaltungsgericht in Münster verwirft.

Hausdurchsuchung bei Jürgen Elsässer
Hausdurchsuchung bei Jürgen Elsässer

Beängstigend ist jedoch, dass mit der Beurteilung der teils radikalen Aussagen des Compact-Magazins das Sprechen über eine mögliche rationale Basis des Arguments, die häufig vorhanden ist, in den Dunstkreis des Rechtsextremismus geschoben wird. So gibt es laut den Autoren der Verbotsverfügung nur „angebliche soziale Probleme“ durch die „Massenzuwanderung“ – unbestreitbare Tatsachen werden als ideologische Hirngespinste verworfen. 

Auch existiert die Überfremdung ein Begriff, der vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft wird nur als „vermeintliche“, was logisch ist: Innerhalb des konstruierten Gedankengebäudes, in dem es keine ethnisch-kulturelle Volkszugehörigkeit gibt, kann es per definitionem keine Überfremdung geben, da jenseits der Staatszugehörigkeit ja keine deskriptiven Kriterien in Sachen Volkszugehörigkeit mehr existieren. Am Ende steht alles unter Rassismusverdacht.

Bill Gates gilt dem Innenministerium als „jüdisch gelesen“

Unterschieden werden müssen im Fall von Compact jedenfalls die zahlreich vorhandenen unappetitlichen Meinungsäußerungen, die bis ins Antisemitische reichen, und tatsächliche Aufrufe zum gewalttätigen Umsturz. Denn letztere gibt es nicht.

Zwar wirken viele in Elsässers Magazin prominent vertretene Positionen häufig plakativ-aggressiv, sodass man den Autoren der Verbotsverfügung rein inhaltlich an vielen Stellen Recht geben kann. Oftmals sind Meinungsäußerungen aber auch pointiert, sachlich und werden vom Innenministerium bewusst verdreht und in die Nähe von Extremismus gerückt. Ein Beispiel: Die Bezeichnung der Angeklagten des Reichsbürgerprozesses als „Rollatoren-Rentner“ wird im Papier als „Verharmlosung“ angeführt. An anderer Stelle wird die Kritik an Bill Gates als Antisemitismus gedeutet, weil solche „Superreiche jüdisch gelesen“ werden. Spätestens hier wird es bedrohlich für alle, denen Compact in seiner Radikalität zuwider ist.

„Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“, drohte vor wenigen Monaten Innenministerin Faeser. Durch das Ignorieren der Pressefreiheit droht die Bundesrepublik, sich in einen autoritären Gesinnungsstaat zu verwandeln, in dem pluralistische, öffentliche Auseinandersetzungen über die Folgen der Regierungspolitik nicht mehr erwünscht sind.

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Razzien bei führenden Akteuren! Faeser verbietet rechtes „Compact“-Magazin

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Die Innenbehörde spricht von einer „kämpferisch-aggressiven Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung“ und verweist auf extremistische Äußerungen von Elsässer, der sich noch zur Jahrtausendwende als linker „Anti-Deutscher“ verstand und damals gegen Staat, Nation und Familie anschrieb. In der Verbotsverfügung zitiert das Innenministerium eine kürzlich gehaltene Rede des 67-Jährigen auf einer Spendengala: „Wir wollen dieses Regime stürzen. Wir machen keine Zeitung, indem wir uns hinter dem warmen Ofen oder den Computer verziehen und irgendwelche Texte wie eine Laubsägearbeit auf den Markt bringen. Sondern das Ziel ist der Sturz des Regimes.“

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Rechtsexperte: das ist „juristische Klippschule“

Mathias Brodkorb, Autor des Buches „Gesinnungspolizei im Rechtsstaat? Der Verfassungsschutz als Gehilfe der Politik“, schreibt dazu in der Berliner Zeitung: „Elsässer also will das ‚Regime‘ stürzen und dieses wehrt sich nun dagegen. Man könnte den Fall daher für eindeutig halten. Er ist es aber nicht“, so der ehemalige SPD-Kultusminister von Mecklenburg-Vorpommern. Es sei nicht verfassungsfeindlich, verfassungsfeindlich zu denken. „Man könnte sogar sagen: Genau diese Möglichkeit ist der Sinn der ‚freiheitlichen demokratischen Grundordnung‘. Die Verfassung erlaubt es nicht nur ausdrücklich, dass jeder Bürger regierungskritische Gedanken hegt – jeder darf Staat und Demokratie sogar ganz ablehnen. Nur eines darf auch ein verfassungsfeindlicher Bürger nicht tun: sich politisch aktiv gegen den Kern der Verfassung betätigen. Er darf, wie die Juristen es sagen, also keine ‚Bestrebung‘ verfolgen.“

Mathias Brodkorb gilt als scharfer Kritiker des Verfassungsschutzes.
Mathias Brodkorb gilt als scharfer Kritiker des Verfassungsschutzes.

Diese Bestrebung will jedoch das Innenministerium erkennen. „So wird der ‚COMPACT-Magazin GmbH‘ bei der Verfolgung der politischen Ziele eine taktische Kooperationsrolle innerhalb eines mehr oder weniger losen Verbundes verfassungsschutzrelevanter Bestrebungen zugewiesen“, heißt es in der Verbotsverfügung. Doch selbst das Innenministerium muss eingestehen, dass von Compact keinerlei Gewalt ausgeht. Elsässer hat sich niemals strafbar gemacht. Mit dem immer mehr aufgeweichten Extremismusbegriff des Verfassungsschutzes wird das offenbar auch nicht mehr notwendig.

In der Verfügung schreibt die Innenbehörde: „Nicht erforderlich ist, dass der Verein seine Ziele durch Gewaltanwendung oder sonstige Rechtsverletzungen zu verwirklichen sucht. Der Verbotstatbestand erfordert nicht kämpferisch-aggressive Handlungen, sondern eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber der verfassungsmäßigen Ordnung.“ Der Jurist Volker Boehme-Neßler, Professor für öffentliches Recht, urteilt vernichtend über das Papier: Die Verbotsverfügung sei auf dem Niveau eines Jurastudenten im ersten Semester geschrieben. Das sei „juristische Klippschule“.

Alles hängt am „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“

Entscheidend für die Bewertung als verfassungsfeindliche, aggressiv-kämpferische Bestrebung sind für das Innenministerium vor allem Meinungsäußerungen und Positionen, die Compact als Reaktion auf die Migrationspolitik der vergangenen zehn Jahre publizierte. Diese Meinungsäußerungen legt das Innenministerium in einer Weise aus, die vor allem in einem Punkt auf tönernen Füßen steht: beim sogenannten „ethnisch-kulturellen Volksbegriff“. Dessen Verwendung deutet das Innenministerium dogmatisch in eine radikale Richtung, nämlich als Ausdruck des Wunsches, eine völkisch organisierte Zweiklassengesellschaft zu errichten.

Wird „die Ethnie als definierendes Merkmal der Volkszugehörigkeit zugrunde“ gelegt, so das Faeser-Ministerium, werden Menschen „nach ethnischen Kriterien in zwei Klassen eingeteilt und aufgrund ethnischer Merkmale pauschal als nicht zum Volk zugehörig abgewertet. Die Konzepte missachten daher die Menschenwürde von Migranten und richten sich somit gegen die verfassungsmäßige Ordnung.“

Nun kennt die deutsche Sprache zwei Bedeutungen des Volksbegriffs, die seit Jahrzehnten allgemein akzeptiert werden und konkurrenzlos nebeneinanderstehen: Das Volk als Ethnos sowie als Demos – das heißt als Staatsvolk, das die Summe seiner Bürger bezeichnet, jenseits ihrer Abstammung. Diese Unterscheidung wird durch den Verfassungsschutz seit Jahren als verfassungsfeindlich ausgelegt. Auch in der Verfügung gilt diese Unterscheidung als ein Grund für das Verbot. Doch ein jüngstes Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster widerspricht dieser Auslegung: „Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines ‚ethnisch-kulturellen Volksbegriffs‘, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.“

Unbestreitbare Tatsachen werden als ideologische Hirngespinste verworfen

Wenn jedoch Jahr für Jahr Migranten in der Zahl deutscher Großstädte einwandern und hierzulande mehr Kinder bekommen als einheimische Familien, dann werden sich langfristig die demographischen Verhältnisse so verschieben, dass Menschen deutscher Volkszugehörigkeit zu einer Minderheit neben Minderheiten anderer Volkszugehörigkeiten werden. Das ist simple Mathematik. Werden jedoch in diesem Zusammenhang bei Compact Begriffe wie „Passdeutsche“ genutzt, liegt tatsächlich eine bewusste Herabsetzung vor, die auch das Oberverwaltungsgericht in Münster verwirft.

Hausdurchsuchung bei Jürgen Elsässer
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Bill Gates gilt dem Innenministerium als „jüdisch gelesen“

Unterschieden werden müssen im Fall von Compact jedenfalls die zahlreich vorhandenen unappetitlichen Meinungsäußerungen, die bis ins Antisemitische reichen, und tatsächliche Aufrufe zum gewalttätigen Umsturz. Denn letztere gibt es nicht.

Zwar wirken viele in Elsässers Magazin prominent vertretene Positionen häufig plakativ-aggressiv, sodass man den Autoren der Verbotsverfügung rein inhaltlich an vielen Stellen Recht geben kann. Oftmals sind Meinungsäußerungen aber auch pointiert, sachlich und werden vom Innenministerium bewusst verdreht und in die Nähe von Extremismus gerückt. Ein Beispiel: Die Bezeichnung der Angeklagten des Reichsbürgerprozesses als „Rollatoren-Rentner“ wird im Papier als „Verharmlosung“ angeführt. An anderer Stelle wird die Kritik an Bill Gates als Antisemitismus gedeutet, weil solche „Superreiche jüdisch gelesen“ werden. Spätestens hier wird es bedrohlich für alle, denen Compact in seiner Radikalität zuwider ist.

„Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen“, drohte vor wenigen Monaten Innenministerin Faeser. Durch das Ignorieren der Pressefreiheit droht die Bundesrepublik, sich in einen autoritären Gesinnungsstaat zu verwandeln, in dem pluralistische, öffentliche Auseinandersetzungen über die Folgen der Regierungspolitik nicht mehr erwünscht sind.

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